Der Denkmalschutz dient dem Erhalt und dem Schutz von kulturhistorischen Anlagen wie Baudenkmälern, Kulturdenkmälern und Bodendenkmälern. Ziel ist es, das kulturelle Erbe einer Gesellschaft zu erhalten und durch diese Zeitzeugen, über die Geschichte der Baukunst und der Lebensweise früherer Jahre zu informieren.
Der erste Entwurf zu einer Regelung zur Erhaltung von Baudenkmälern stammt aus dem Jahr 1812 von Friedrich Weinbrenner.
Heute hat jedes Bundesland in Deutschland ein eigenes Denkmalschutzgesetz.
Was bedeutet es, ein Gebäude unter Denkmalschutz zu besitzen?
Aufgrund der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes ist der Besitzer dazu verpflichtet, das Gebäude im Sinne des Denkmalschutzgesetzes in Stand zu halten und sachgemäß zu behandeln.
Der Unterhalt eines solchen Gebäudes führt häufig zu einer finanziellen Mehrbelastung, welche vom Eigentümer zu tragen ist. Dieser ist allerdings nicht dazu verpflichtet bei einer Sanierungsmaßnahme den Energiestandard eines Niedrigenergiehauses zu erreichen, wodurch eine Sanierung oftmals günstiger sein kann. Neben verschiedenen Förderungsmodellen bei denkmalgerechten Sanierungsmaßnahmen profitiert der Eigentümer auch von erheblichen Steuervorteilen.
Oftmals kollidieren private sowie wirtschaftliche Interessen mit den Vorgaben des Denkmalschutzes. Deswegen muss für jede Maßnahme (Streichen, Austausch der Fenster, Anbauten, etc.) eine denkmalpflegerische Erlaubnis eingeholt werden. Denn je mehr an einem Denkmal erneuert oder verändert wird, desto mehr verliert das Gebäude an Zeugniswert im Bezug auf historische Handwerkstechniken.
Vorteile auf einen Blick
- erhebliche Steuervorteile
- Förderung von denkmalgerechten Sanierungsmaßnahmen
- Immobilie mit historischer und architektonischer Bedeutung
- Wertsteigerung bei Langzeitinvestition
Nachteile auf einen Blick
- alle Maßnahmen sind genehmigungspflichtig
- strenge Sanierungsauflagen
- Eigentümer zur Instandhaltung verpflichtet
- Aufwand und Kosten bei Baumaßnahmen